Zum 01.07.2023 ist das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen bezüglich des Pflegeversicherungsbeitrages, der für die gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentner vom Versorgungswerk abgeführt wird.
Der allgemeine Beitragssatz wurde zum 01.07.2023 um 0,35 % angehoben und beträgt nun 3,40 %. Der Kinderlosenzuschlag stieg um 0,25 % auf 0,60 %, sodass Mitglieder ohne Kinder nunmehr einen Pflegeversicherungsbeitrag von 4,0 % zahlen müssen.