Formulare
Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % weiterhin konstant. Dagegen steigt die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, von monatlich 7.550 € auf 8.050 €. Dadurch können sich die Versorgungswerks-Beiträge erhöhen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung und die entsprechende Bemessungsgrenze gelten auch für die berufsständischen Versorgungswerke.