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Mitglied werden

Sie beginnen als Ärztin oder Arzt in Hessen zu arbeiten? Das ist zu tun:

  1. Anmeldung bei der Landesärztekammer Hessen.
    Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer Hessen ist.

  2. Damit Sie nicht Beiträge an das Versorgungswerk und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen müssen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit gestellt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag.

  3. Mitgliedschafts-Erhebungsbogen ausfüllen.

Sobald uns Ihre Daten von der LÄKH übermittelt wurden, werden diese geprüft und Sie erhalten auch unsere Anmeldeunterlagen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft erfüllen. Diese sind:

  • Pflichtmitgliedschaft in der LÄKH
  • ärztliche Tätigkeit im Bereich der LÄKH gegen Entgelt
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und noch keine Vollendung des 67. Lebensjahres
  • Approbation in Humanmedizin
  • Berufserlaubnis

Das Versorgungswerk ist für Ihre berufsständische Absicherung im Alter und bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall auch für Ihre Hinterbliebenen zuständig.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ersetzt Ihre Mitgliedschaft in der DRV oder einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung. Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung waren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beiträge überleiten lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.