Frist für ehemalige Berufssoldaten endet am 31.07.2023
Noch bis zum 31.07.2023 können ehemalige Berufs-Soldatinnen und -Soldaten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, dass aus den Übergangsgebührnissen (Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst) an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gezahlte Beiträge zurückgeholt und an das jeweilige berufsständische Versorgungswerk weitergeleitet werden. Diese Möglichkeit besteht für diejenigen, die von einem Versorgungswerk nachversichert wurden und die ihren Dienst bei der Bundeswehr nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 beendet haben. Dadurch soll ein einheitlicher Versicherungsverlauf sichergestellt werden. Soweit bekannt, wurde alle Betroffenen bereits vom Bundesamt für Verteidigung angeschrieben und ihnen der Antrag zur Verfügung gestellt.