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Höherversorgung

Sorgen Sie frühzeitig vor! Als Mitglied des Versorgungswerkes können Sie auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten. Mit diesen Zahlungen über den Pflichtbetrag hinaus steigern Sie Ihre monatliche Anwartschaft auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente.

Diese Beiträge können laufend (monatlich) und/oder einmalig (jährlich) gezahlt werden (siehe § 11 bzw. § 11a der Satzung).

Die laufende Höherversorgung muss schriftlich beantragt werden. Sie beginnt mit dem 1. des auf Ihren Antrag folgenden Monats. Sie kann ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich beendet werden. Die bereits gezahlten Beiträge bleiben auf Ihrem Mitgliedskonto.

Im Falle der Einmalzahlungen ist zu beachten, dass zwischen Leistungsfall und Zahlung mindestens 36 Monate liegen müssen. Andernfalls erhöht sich die Rente durch die Einmalzahlung nicht und sie wird zurückgezahlt. Bitte informieren Sie uns vorab schriftlich über Ihre Einmalzahlung, damit die Zahlung entsprechend verbucht werden kann. Als Verwendungszweck geben Sie bei der Zahlung bitte „Einmalzahlung Jahr, Mitgliedsnummer, Name“ an.

Der Pflichtbeitrag und die Höherversorgung zusammen dürfen insgesamt nicht höher als der jeweils geltende doppelte Höchstbeitrag sein.

Über Höhe und Auswirkungen einer freiwilligen Höherversorgung beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes gerne individuell.