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Aufgabe

Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist seit dem 01.01.1968 für die Absicherung der Ärztinnen und Ärzte im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie deren Hinterbliebenen zuständig. Dies sind unsere Leistungen:

  • Altersrente (regulär, vorgezogen oder aufgeschoben)
  • Teilrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Reha-Zuschuss
  • Witwen-, Witwer- und Waisenrente

Das Versorgungswerk erfüllt seine Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln. Das heißt, es erhält keine staatlichen Zuschüsse. Die Versorgungsleistungen für die einzelnen Mitglieder richten sich fast ausschließlich nach den von ihnen eingezahlten Beiträge (modifiziertes Anwartschaftsdeckungsverfahren) und sind nicht, wie etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, umlagefinanziert. Eine wichtige Ausnahme ist die Berufsunfähigkeitsrente, für die zum Teil die Solidargemeinschaft aller Mitglieder aufkommt.