logo
pfeil

Formulare

Beiträge

Beitragserklärung

Lastschriftmandat Mitglieder

Lastschriftmandat Arbeitgeber

Höherversorgung (laufend)

Einmalzahlung Höherversorgung

Renten/Leistungen

Altersrente

Lebensbescheinigung

Witwen- und Waisenrente

Waisenrente über 18jährige

Deutsche Rentenversicherung

Statusfeststellung

Anlage Statusfeststellung

Kindererziehungszeiten

Verschiedenes

Datenänderung

Überleitung

Beamte

Wechseln Sie als Ärztin oder Arzt in ein Beamtenverhältnis, sind Sie nicht mehr Pflichtmitglied im Versorgungswerk, d. h. Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen. Sie können jedoch mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf die Befreiung von der Mitgliedschaft verzichten und somit weiterhin Beiträge an das Versorgungswerk zahlen. Wir beraten Sie gern.

Ihre erworbene Rentenanwartschaft bleibt in jedem Fall bestehen. Im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung haben Sie somit neben Ihren beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen auch Ansprüche auf Leistungen des Versorgungswerkes.

Eine Beitragsrückerstattung der bisher eingezahlten Beiträge ist generell ausgeschlossen.