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10.05.2021 - Aktuelles

Frist Antrag auf Befreiung von der DRV

Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) muss nach § 6 Abs. 4 SGB VI innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Befreiung von Anfang an gilt und keine doppelten Beiträge (an das Versorgungswerk und die DRV) gezahlt werden müssen. Nach Ablauf diese Frist kann eine Befreiung erst ab dem Datum des Antragseinganges erfolgen. Entscheidend ist immer, wann der Antrag im Versorgungswerk eingeht. Auf den Eingang des Antrages bei der DRV kommt es nicht an. Genau wie im Versorgungswerk ist es bei der DRV zuletzt zu längeren Bearbeitungszeiten gekommen. Momentan ist es durchaus nicht ungewöhnlich wenn die Mitglieder den Befreiungsbescheid erst nach mehreren Monaten erhalten. Dadurch entstehen den ihnen jedoch keine Nachteile.

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