Formulare
Befreiung von der Versicherungspflicht
Erstreckungsbefreiung für zeitlich befristete Tätigkeiten
Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2022 unverändert 18,6 %. Allerdings sinkt die Beitragsbemessungsgrenze zum ersten Mal seit vielen Jahren von monatlich 7.100 € auf 7.050 €. Dadurch sinkt auch der Höchstbeitrag leicht von 1.320,60 € auf 1.311,30 €. Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie hier.