Formulare
Befreiung von der Versicherungspflicht
Erstreckungsbefreiung für zeitlich befristete Tätigkeiten
Das Hessische Ärzteblatt ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung das amtliche Mitteilungsorgan des Versorgungswerkes. Änderungen der Satzung und Versorgungsordnung werden dort veröffentlicht. Den jeweils aktuellen Text finden Sie hier.