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Herzlich willkommen beim
Versorgungswerk der
Landesärztekammer Hessen

Für Mitglieder

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Absicherung im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Höhe Ihrer Beiträge.

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Mitgliederportal

In unserem Mitgliederportal können Sie vieles selbst und bequem online erledigen - ganz unabhängig von unseren Servicezeiten.

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Mitglied werden

Mit Ihrer ärztlichen Tätigkeit in Hessen und Mitglied der Landesärztekammer werden Sie in der Regel auch automatisch Mitglied des Versorgungswerkes.

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Aktuelles

26.06.2026 - Aktuelles

Warnung vor betrügerischen Anrufern

Immer wieder werden Mitglieder von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versorgungswerkes angerufen, die allein an persönliche Daten gelangen oder etwas verkaufen wollen. Seien Sie deshalb vorsichtig und geben keine sensiblen Informationen preis. Anrufe des Versorgungswerkes erfolgen immer unter der offiziellen Nummer 069 979 64 plus einer Durchwahl.

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23.03.2026 - Aktuelles

Mehr Möglichkeiten mit der Teilrente

Ab dem 01.07.2026 haben die Mitglieder mehr Möglichkeiten mit der Teilrente (siehe § 2 Absatz 3 a der Versorgungsordnung). Das hat die Delegiertenversammlung mit der am 21.03.2026 beschlossenen Änderung möglich gemacht. Bislang konnte der erste Teil dieser Rente nur als vorgezogene Rente beantragt werden. Nunmehr ist die Teilrente auch als reguläre oder aufgeschobene Rente möglich. Das heißt, dass die Teilrente nicht mehr vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren beantragt werden muss.

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30.01.2026 - Aktuelles

Versand der Kontoauszüge

Zwischen dem 02.02. und dem 20.02.2026 versenden wir die Kontoauszüge an unsere aktiven Mitglieder. Während des genannten Zeitraumes erweitern wir auch unsere Servicezeiten: Montags und mittwochs erreichen Sie uns dann schon ab 8 Uhr morgens statt ab 9 Uhr. Damit können Sie bei Rückfragen noch besser mit uns Kontakt aufnehmen.

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05.12.2025 - Aktuelles

Höhere Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026

Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung beläuft sich auch im Jahr 2026 auf 18,6 %. Allerdings steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 auf 8.450 €.

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