logo
pfeil

Formulare

Beiträge

Beitragserklärung

Lastschriftmandat Mitglieder

Lastschriftmandat Arbeitgeber

Höherversorgung (laufend)

Einmalzahlung Höherversorgung

Renten/Leistungen

Altersrente

Lebensbescheinigung

Witwen- und Waisenrente

Waisenrente über 18jährige

Deutsche Rentenversicherung

Befreiung von der Versicherungspflicht

Erstreckungsbefreiung für zeitlich befristete Tätigkeiten

Statusfeststellung

Anlage Statusfeststellung

Kindererziehungszeiten

Verschiedenes

Datenänderung

Überleitung

Herzlich willkommen beim Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen

Aktuelles

14.04.2023 - Aktuelles

Neue Adresse

Seit dem 24.04.2023 finden Sie das Versorgungswerk in der Hanauer Landstraße 150 in Frankfurt – direkt neben der Landesärztekammer.

pfeilmehr

02.02.2023 - Aktuelles

Elektronisches Befreiungsverfahren seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in elektronischer Form gestellt werden. Anträge, die vor diesem Datum (noch in Papierform) gestellt wurden, sind davon nicht erfasst; sie müssen nicht neu eingereicht werden. Ein neuer (elektronischer) Befreiungsantrag ist nur erforderlich, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert - also z. B. beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei neuen/anderen Aufgaben und Zuständigkeiten.

pfeilmehr

25.01.2023 - Aktuelles

Überschussverteilung zusätzlich zur festen Zinszusage

Zum 01.01.2023 wurden die Renten des Versorgungswerkes um 1 % erhöht. Dies hatte die Delegiertenversammlung zusammen mit einer Anpassung der Anwartschaften am 21.09.2022 beschlossen. Damit werden Überschüsse des Geschäftsjahres 2021 an die Mitglieder ausgekehrt.

Renten und Anwartschaften können nur dann erhöht werden, wenn das Versorgungswerk Gewinne erwirtschaftet. Am Kapitalmarkt muss mit den Beiträgen der Mitglieder also eine höhere Rendite erwirtschaftet werden, als eigentlich notwendig wäre, um die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erfüllen. Je nach dem Zeitpunkt der Beitragszahlung wird den Mitgliedern eine Verzinsung von 4,0 %, 3,5 %, 3,0 % oder 2,5 % fest zugesagt.

pfeilmehr

Für Mitglieder

pfeilZur Unterseite

Für Arbeitgeber

pfeilZur Unterseite

Mitglied werden

pfeilZur Unterseite