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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Versorgungswerkes sind:

  • das Hessische Heilberufsgesetz (Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
  • und die bis 31.12.2020 / ab 01.01.2021 gültige Satzung und Versorgungsordnung des Versorgungswerkes

Das Versorgungswerk ist teilrechtsfähig und kann im Rechtsverkehr im eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Außerdem verfügt es über ein eigenes Vermögen, welches nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer Hessen haftet.

Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk übt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales aus.