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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Versorgungswerkes sind:

  • das Gesetz über das Berufsrecht der Heilberufe (Hessisches Heilberufsgesetz)

  • und die ab 01.07.2026 gültige Satzung und Versorgungsordnung des Versorgungswerkes

Das Versorgungswerk ist teilrechtsfähig und kann im Rechtsverkehr im eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Außerdem verfügt es über ein eigenes Vermögen, welches nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer Hessen haftet.

Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk übt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales aus.