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Mitglied werden
Mitglied werden
Sie beginnen als Ärztin oder Arzt in Hessen zu arbeiten? Das ist zu tun:
- Anmeldung bei der Landesärztekammer Hessen.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für Ihre Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk die Pflichtmitgliedschaft bei der Landesärztekammer Hessen ist. - Unseren Mitgliedschafts-Erhebungsbogen ausfüllen.
- Um eine Doppelzahlung zu vermeiden, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen.
Dieser DRV-Befreiungsantrag muss elektronisch innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit gestellt werden. Hier gelangen Sie zum DRV-Befreiungsantrag.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung fristgerecht ein, da andernfalls Beiträge sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zum Versorgungswerk anfallen können.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind, erhalten Sie ihre persönliche Mitgliedsnummer per Post. Mit dieser können Sie sich anschließend im Mitgliederportal registrieren.
Die Voraussetzungen für Ihre Pflichtmitgliedschaft beim Versorgungswerk sind:
- Pflichtmitgliedschaft in der LÄKH
- ärztliche Tätigkeit im Bereich der LÄKH gegen Entgelt
- Vollendung des 18. Lebensjahres und noch keine Vollendung des 67. Lebensjahres
- Approbation in Humanmedizin oder Berufserlaubnis
Um Doppelmitgliedschaften zu vermeiden, ist eine Mitgliedschaft in der Regel nur bei einem ärztlichen Versorgungswerk möglich.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung waren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beiträge überleiten lassen. Weitere Informationen zum Thema Überleitung finden Sie hier.