Formulare
Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung beläuft sich auch im Jahr 2026 auf 18,6 %. Allerdings steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 auf 8.450 €. Die entsprechende Rechengrößenverordnung wurde kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Da der genannte Satz auch für das Versorgungswerk gilt, ändert sich in dieser Hinsicht nichts für die Mitglieder. Durch die höhere Bemessungsgrenze können jedoch die absoluten Beiträge steigen. Eine Übersicht der verschiedenen Beiträge finden Sie hier.