23.10.2026 - Aktuelles
Versorgungswerk wurde mit ABV-Prädikat ausgezeichnet
Das Versorgungswerk hat am 22.10.2026 eine Urkunde der ABV erhalten und darf nun die Marke ABV-Prädikat bis zum Ende des nächsten Jahres nutzen. Dann muss es neu beantragt werden.
Seit diesem Sommer können berufsständische Versorgungswerke bei ihrer Dachorganisation, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), das neue Gütesiegels ABV-Prädikat beantragen. Voraussetzung ist, dass strenge Kriterien eingehalten werden und dies von einem Wirtschaftsprüfer überprüft wird. Die Versorgungswerke müssen insbesondere:
- ein Risikomanagementsystem verwenden, welches den Anforderungen des ABV-Leitfadens genügt
- in angemessenem Abstand Asset-Liability-Management (ALM)-Studien erstellen lassen
- regelmäßig Stresstests gemäß ABV-Leitfaden durchführen
- jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag geben
- die Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
- über Compliance- oder Governance-Richtlinien/Regelwerke verfügen
Das Versorgungswerk der LÄKH erfüllt diese Voraussetzungen schon seit vielen Jahren; ein Wirtschaftsprüfer hat dies bestätigt.