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17.07.2023 - Wissenswertes

Frist für ehemalige Berufssoldaten endet am 31.07.2023

Noch bis zum 31.07.2023 können ehemalige Berufs-Soldatinnen und -Soldaten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, dass aus den Übergangsgebührnissen (Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst) an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gezahlte Beiträge zurückgeholt und an das jeweilige berufsständische Versorgungswerk weitergeleitet werden. Diese Möglichkeit besteht für diejenigen, die von einem Versorgungswerk nachversichert wurden und die ihren Dienst bei der Bundeswehr nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 beendet haben. Dadurch soll ein einheitlicher Versicherungsverlauf sichergestellt werden. Soweit bekannt, wurde alle Betroffenen bereits vom Bundesamt für Verteidigung angeschrieben und ihnen der Antrag zur Verfügung gestellt.

Dieser Antrag ist gem. § 231 Abs. 10 Satz 2 SGB VI bis zum 31. Juli 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu stellen. Das Antragsformular senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Bitte schicken Sie uns eine Email an recht-vb@vw-laekh.de.

Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Antragsstellung im Befreiungsverfahren empfehlen wir jedoch, das Antragsformular ein zweites Mal auszudrucken und auszufüllen. Dieses weitere ausgefüllte Formular sollte fristwahrend an das Versorgungswerk geschickt werden, damit wir es elektronisch an die DRV weiterleiten können. Der zusätzliche Antrag kann vorab auch per Fax (069 979 64-199) übersendet werden, um die Frist einzuhalten; das Original kann per Post nachgereicht werden.

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