Formulare
Befreiung von der Versicherungspflicht
Erstreckungsbefreiung für zeitlich befristete Tätigkeiten
Die Abteilungen Mitgliederbetreuung und Rente sind vorübergehend leider nur eingeschränkt telefonisch zu erreichen:
Und zwar Montags bis Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Nach Möglichkeit wenden Sie sich bitte schriftlich an das Versorgungswerk.